Fahren im öffentlichen Verkehrsraum
- die Rückspiegel sind mindestens genau so wichtig, wie bei Kraftfahrzeugen
- 90cm vom Fahrbahnrand fahren (StVo)
- solange keine anderen Fahrzeuge nahen, an der Mittellinie fahren, bei Bundesstraßen etwa Mitte der Fahrspur. Das Ausweichen nach 90cm vom Fahrbahnrand zeigt anderen Verkehrsteilnehmern, dass man sie wahrgenommen hat
- Radwege meiden, ganz besonders linksseitige! (siehe auch: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung)
- Innerorts ist die eigene Sicht und Sichtbarkeit wegen der tiefen Position eingeschränkt!
- immer mit voller Beleuchtung fahren (!Akkustand!)
- “Fernlicht” im Dunkeln nur abblenden wenn andere geblendet würden (Umbau: Höhenverstellung an Tiller verlegen)
Technik
- plötzlicher Druckverlust im Hinterrad ist bei dreirädrigen Velomobilen katastrophal
- beim Rückwärts schieben auf Geräusche vom Umwerfer achten
- möglichst nicht auf ungleichen Belägen bremsen (z.B. ein Vorderrad auf Markierungslinie)