Zur Abhaltung von hybriden Lehrveranstaltungen wurden folgende Räumlichkeiten der Hochschule um entsprechende Technik und eine Kamera erweitert:

  • Steinfurt: B203, B206, B207, D144, D250, S001, S002
  • Münster FHZ: A004, B008, B404, D027, D318
  • Münster LC6: Senatssitzungssaal (193), Hörsaal 052

Darüber hinaus stehen ab dem 12.04.2021 folgende Räume zur Abhaltung hybrider Lehrveranstaltungen zur Verfügung:

  • Steinfurt: HGI 120, HGC B108, HGC 250a, HGC L5, HGC S3, HGC S5
  • Münster FHZ: D228
  • Münster LC10:  100.007, 100.011, 100.105

  • Münster JKW 21: 201

  • Münster JKW 23: 107 

  • Test


Voraussetzungen zur Nutzung:


Für die Nutzung durch Gäste sollte im Voraus eine Gastkennung bei der DVZ beantragt werden.





Die Medienpulte in den Veranstaltungsräumen für hybride Lehrveranstaltungen sind grundlegend gleich aufgebaut und mit folgenden Komponenten ausgestattet:


Die Medienpulte sind mit einem Schloss gesichert und nach jeder Veranstaltung abzuschließen. Für eine Schließberechtigung wenden Sie sich bitte an das Dezernat Gebäudemanagement.


Zu Beginn einer hybriden Lehrveranstaltung führen Sie folgende Schritte durch:


Kamera und Mikrofon sind in der Konfiguration des PCs bereits korrekt vorgegeben und in allen Webkonferenz-Tools vorausgewählt.


Weiterführende Anleitungen zur Bedienung der aufgeführten Komponenten finden Sie hier:


Eine umfangreiche Auflistung aller von der DVZ angebotenen Werkzeuge der digitalen Lehre und Anleitungen zu deren Nutzung (insb. für ZOOM, BigBlueButton, Jitsi und Panopto) finden sie hier: