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Digitalisierung hat zwei wichtige Bezüge zur Gestaltung von Prüfungen:
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Hier finden Sie einige Beispiele wie klassische Prüfungsformate digital unterstützt werden können. Wichtiger ist uns jedoch mit digitalen Werkzeugen Prüfungsformen zu beschreiben, die den Fokus verschieben vom Primat des Wissens hin zum Primat des Könnens (Werkstattbericht 8: Kompetenzen prüfen). So können sie kompetenzorientierte Lehre stärken durch Constructive Alignment (Werkstattbericht 7: 100 Begriffe für die Hochschullehre). |
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Digitale Prüfungen Das Stichwort Prüfungen im Kontext Hochschule weckt häufig Vorstellungen von Klausuren in großen Hörsälen oder der literaturbasierten Arbeit am heimischen Schreibtisch. Diese auf Wissen zielenden symbolischen Prüfungen sind allerdings nur eine Möglichkeit, Prüfungen zu gestalten. Gerade an unserer Hochschule stärken Lehrende Anwendungsbezüge in enaktiven Prüfungen und nehmen damit das kompetente Handeln ihrer Studierenden in den Blick. In reflexiven Prüfungsformen, schließlich, wird ausgehend von konkreten Erfahrungen eine Verbindung zu bestehendem theoretischen Wissen hergestellt. Eine gute Abstimmung der Prüfungen auf die Ziele Ihrer Veranstaltung ist wichtig, weil diese als "heimliche Curriculum" das Lernen der Studierenden leiten (vgl. Werkstattbericht 8: Kompetenzen prüfen). In Bezug auf die Digitalität der Prüfungsformen können heuristisch drei Grade unterschieden werden:
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Rechtliche Hinweise Es sind beim Thema Prüfungsrecht verschiedene Ebenen zu beachten: Das allgemeine Recht (z. B. Grundgesetz, Hochschulrahmengesetz), die hochschulweiten Regelungen (allgemeiner Teil der Prüfungsordnung: AT PO) und die fachbereichs- und studiengangsspezifischen Regelungen (Prüfungsausschuss und Prüfungsordnungen). Achten Sie bei der Konzeption und Planung einer Prüfung darauf, die jeweiligen Regelungen im Blick zu behalten und die Prüfung kongruent zu gestalten. Weitere Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf den folgenden Seiten: Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) Handlungsempfehlung für Lehrende zum Umgang mit elektronischen Prüfungen |